Beim KFZ Versicherungswechsel sollten Fahrzeughalter an den Stichtag denken
Neigt sich ein Kalenderjahr dem Ende zu, ist es wieder soweit: Der Termin für einen KFZ Versicherungswechsel steht an. Stichtag hierfür ist der 30. November. Spätestens bis zu diesem Datum muss bei der Versicherungsgesellschaft eine schriftliche Kündigung eintreffen (am besten per Einschreiben und mit einem frankierten Rückumschlag), um den bestehenden Vertrag ordnungsgemäß aufzulösen. Die Versicherung erstreckt sich dann noch bis Ende des Jahres, ab dem 1. Januar des Folgejahres muss ein neuer Vertrag gelten. Deshalb sollte man sich im Rahmen eines KFZ Versicherungswechsels schon im Vorfeld um einen neuen Tarif kümmern. Um von einem KFZ Versicherungswechsel zu profitieren und den günstigsten Tarif zu finden, ist es ratsam, einen Onlinevergleichsrechner anzuwenden, der schnell, unverbindlich und kostenlos die günstigste Versicherung aus über 100 unterschiedlichen Tarifen herauszufinden.
Es gibt auch Situationen, in denen man unabhängig vom 30. November als Stichtag kündigen und somit einen KFZ Versicherungswechsel vornehmen kann. Bei der außerordentlichen Kündigung besteht eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Dieses Vorgehen ist möglich, wenn die Versicherung die Preise erhöht oder die Klärung eines Schadensfalls abgeschlossen hat. Falls das Auto den Besitzer wechselt, muss keine eigenständige Kündigung eingereicht werden- der Versicherungsschutz erlischt automatisch.
Man sollte darauf achten, auch bei einem KFZ Versicherungswechsel über einen lückenlosen Versicherungsschutz zu verfügen, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.
