Sonderkündigungsrecht bei der Haftpflichtversicherung nutzen

Eine ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung muss bis spätestens zum 30. November bei der jeweiligen Assekuranz eingegangen sein. Doch die Kündigung zur Hauptfälligkeit ist nicht die einzige Möglichkeit, den Versicherungsvertrag aufzulösen: In einigen Fällen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht, z.B. auch zu sehen auf Wikipedia, zu.

Zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit zu einer Sonderkündigung, wenn Ihre aktuelle KFZ Haftpflichtversicherung einen Schaden für Sie reguliert hat, etwa wenn Sie einen Unfall hatten. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, können Sie binnen vier Wochen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft kündigen, völlig unabhängig vom Zeitpunkt.

Sollte Ihre KFZ Versicherung die Beiträge erhöhen, ohne in diesem Zuge den Leistungskatalog zu erweitern, steht Ihnen ebenfalls die Option einer außerordentlichen Kündigung offen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug in eine andere Typklasse eingestuft wird. Auch wenn sich die Regionalklasse ändert, kann ein Sonderkündigungsrecht der KFZ Versicherung bestehen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Assekuranz eine Neueinteilung vorgenommen hat. Sollten Sie umgezogen sein, besteht selbstverständlich kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, wird automatisch bei Ihrer Autoversicherung gekündigt. Sollten Sie ein neues Fahrzeug anmelden, haben Sie natürlich die freie Auswahl, bei welcher Assekuranz Sie eine Police abschließen. Wichtig ist hier nur, dass zumindest eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, da diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.